Wind-Blog 💨

Informationen zu der Entwicklung Sonsbecker Windenergieanlagen findest du hier.

  • Das Bürgerenergiegesetz NRW – Hauptfragen kurz erklärt

    Das Bürgerenergiegesetz NRW – Hauptfragen kurz erklärt

    Das Bürgerenergiegesetz NRW, welches Ende 2023 vom Landtag NRW beschlossen wurde, bietet Bürgerinnen und Bürgern wie Gemeinden erstmals eine rechtlich verankerte Möglichkeit, bei Windkraft vor Ort finanziell mitzuwirken und zu profitieren. Das Gesetz macht die Beteiligung verpflichtend, nicht mehr freiwillig.

    Im Folgenden wollen wir die Grundzüge dieses Gesetzes und die daraus entstehenden Möglichkeiten für Bürger*innen und Gemeinden in einem Überblick möglichst transparent darstellen:

    Was ist das Bürgerenergiegesetz?

    Das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in NordrheinWestfalen (kurz „Bürgerenergiegesetz NRW“ bzw. BürgEnG) ist am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten.

    Ziel des Gesetzes ist:

    • die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden bei neuen Windenergieprojekten verpflichtend zu machen,
    • die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen,
    • die regionale Wertschöpfung zu stärken, also dass die Vorteile aus Windkraftprojekten auch bei denen ankommen, die in der Nähe leben.

    Das Gesetz gilt grundsätzlich für neue, genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) in NRW sowie auch RepoweringVorhaben (bestehende Anlagen werden vollständig ersetzt).

    Es gibt Ausnahmen, etwa sehr kleine Anlagen (unter einer bestimmten Höhe) oder Windenergieanlagen, die Teil eines privilegierten Betriebes im Außenbereich sind.

    Wer ist beteiligungsberechtigt?

    • Standortgemeinden: Gemeinden, auf deren Gebiet sich mindestens eine der Windenergieanlagen befindet.
    • weiter beteiligungsberechtigte Gemeinden: Zusätzlich auch Gemeinden, die sich zumindest teilweise innerhalb eines Radius von 2.500 Metern um die Turmmitte einer Anlage befinden. Diese Gemeinden sind ebenfalls berechtigt.
    • Bürgerinnen und Bürger: Natürliche Personen, die in einer beteiligungsberechtigten Gemeinde wohnen (mindestens seit drei Monaten zum Zeitpunkt der Genehmigung der Anlage).

    Welche Formen der Beteiligung gibt es?

    Das Gesetz sieht vor, dass Projektträger und Standortgemeinden eine Beteiligungsvereinbarung schließen, in der festgelegt wird, wie Gemeinden und Bürger*innen sich beteiligen können. Diese Vereinbarung soll auf die Verhältnisse vor Ort zugeschnitten sein.

    Dabei sind grundsätzlich verschiedene Modelle zur Beteiligung möglich. Beispiele sind Gesellschafts- oder Anteilserwerb, vergünstigte Stromtarife, pauschale Zahlungen an Anwohnerinnen und Anwohner, Finanzierung von gemeinnützigen Stiftungen oder Initiativen, Kauf einzelner Windenergieanlagen oder Teile davon.

    Wenn keine Einigung rechtzeitig zustande kommt, greift eine sogenannte Ersatzbeteiligungspflicht:

    • Die Gemeinde bekommt dann ein Angebot von 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms (oder Äquivalent) vom Betreiber.
    • Bürgerinnen und Bürgern muss ein Nachrangdarlehen ab 500 Euro je Anteil angeboten werden, mit attraktiver Verzinsung.

    Vorteile für Bürger*innen und/oder die Gemeinde

    • Bürger*innen können direkt finanziell profitieren: Durch Beteiligungsmodelle oder Zahlungen, wenn Sie im Umkreis liegen.
    • Sie können mitentscheiden, wie Beteiligungsangebote gestaltet sind, z. B. Art der Beteiligung, welche Vorschläge sinnvoll sind vor Ort.
    • Ihre Gemeinde erhält Einnahmen, die gemeinwohlorientiert verwendet werden können (z. B. zur Verbesserung der Infrastruktur, für Vereine, lokale Projekte).
    • Mehr Transparenz: Sie erfahren frühzeitig von Vorhaben und Beteiligungsoptionen.

    Welche Herausforderungen gibt es?

    • Auch wenn Beteiligung verpflichtend ist, bleibt Verhandlungsspielraum: Vereinbarungen müssen ausgehandelt werden. Wer nicht gut informiert ist, kann benachteiligt sein.
    • Die Höhe der Beteiligung und mögliche Rendite bei Nachrangdarlehen hängt von vielen Faktoren ab (Projektgröße, Standort, Genehmigung, Investitionskosten).
    • Aufwand und Komplexität der Beteiligung liegt oft bei Ehrenamtlichen: Beteiligungsverträge, rechtliche und finanzielle Beratung, mögliche Risiko bei Investitionen.
    • Nicht alle Projekte fallen unter das Gesetz (z. B. sehr kleine Anlagen, Anlagen zur Eigenversorgung), daher nicht jede Windenergieanlage führt automatisch zu Beteiligungsansprüchen.

    Wie hat die Gemeinde Sonsbeck auf das neue Gesetz reagiert?

    Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat im Juni Frühjahr 2023 beschlossen, dass eine Bürgerenergiegenossenschaft eine für Sonsbeck passende Form der Bürgerbeteiligung wäre, um lokalen Bürger*innen eine direkte Art der Beteiligung an zukünftigen Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet zu ermöglichen. Ein Gründungszuschuss in Höhe von 15.000 € wurde zur verfügung gestellt. 
Die seit Januar 2023 bestehende „Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien“ aus Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern sowie Vertreter*innen der Gemeinde Sonsbeck suchten und fanden interessierte Ehrenamtliche, die die Gründung einer solchen Genossenschaft in Sonsbeck angingen.

    Was ist die Rolle der SonErgie e.G. als Bürgerenergiegenossenschaft in Sonsbeck in Verbindung mit dem Gesetz?

    Durch die im Februar 2024 gegründete SonErgie e.G. haben potentielle Windkraftanlagenentwickler und –betreiber einen direkten Ansprechpartner, um die gesetzlich verankerte Pflichtbeteiligung der Bürger*innen des Gemeindegebietes Sonsbeck umzusetzen. Somit erfüllen die Betreiber das Gesetz und die SonErgie sorgt dafür, dass zum Einen Bürger*innen von den gebauten Anlagen direkt und auf dem bestmöglichsten Wege profitieren können und zum Anderen auch lokale Betreibergesellschaften den Vorrang vor Großinvestoren geboten wird.

    Weiter hat sich die SonErgie e.G. sich zum Ziel gesetzt, die Bürger*innen Sonsbecks transparent während des gesamten Prozesses der Entwicklung, Planung, Errichtung sowie des Betriebes einer Windkraftanlage zu informieren. So sollen eventuelle Bedenken gegen diese Form der Energiegewinnung ausgeräumt und Sonsbeck dem Ziel der Energieautarkie näher gebracht werden.

    Darüber hinaus will die SonErgie während des gesamten oben genannten Prozesses zusätzliche Wege fördern und fordern, um die Gemeinde, lokale Initiativen oder Betriebe im größtmöglichen Sinne von geplanten Windkraftanlagen profitieren zu lassen. So sollen Wertschöpfung und Gewinne vor Ort verbleiben.


  • Sonsbeck kann mehr

    Sonsbeck kann mehr

    seit der Startschuss für die Flächennutzungsplanänderungen gefallen ist, ist auch das Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger an den Plänen der Windenergieanlagen gewachsen. Das ist sehr erfreulich. Uns ist dabei aufgefallen, dass sich nicht alle gut informiert fühlen bzw. ausreichend informiert sind. Wir möchten daher unsere Einladung aussprechen, uns an unserem Stand auf dem Herbstmarkt am 28.09.25 auf der Hochstraße aufzusuchen oder uns direkt zu kontaktieren, falls Fragen offen sind, um diese zu klären.

    Dies hilft auch, Unsicherheiten abzubauen, wenn ihr euer Wissen im Gespräch mit anderen weitergebt.
    Weiterhin stellen wir fest, dass mit dem wachsenden Interesse an den Windenergieanlagen auch die Stimmen der Kritikerinnen und Kritiker lauter werden. In diesem Prozess ist es wichtig, sich klar zu positionieren. Es geht hierbei nicht nur um die Planung und den Bau von Windenergieanlagen, sondern um die Befürwortung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Sonsbeck.
    Wir haben ein Logo entworfen, das klare Kante für die Energiewende und die Umsetzung in Sonsbeck zeigt:

    Wir halten euch weiterhin auf www.sonergie.info und per Newsletter auf dem Laufenden.


  • Ortstermin AUL – potentielle Flächen für Windenergie am Balberg

    Ortstermin AUL – potentielle Flächen für Windenergie am Balberg

    Wie bereits erwähnt, wurde im März über die Anträge zur IPP entschieden. Die Niederschrift der Ratssitzung findet ihr hier: https://ris.sonsbeck.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfmqXz27jnzJQBQuglwndacx7QJS5CK0ZgRHpwMs6SoG/Oeffentliche_Niederschrift_Rat_20.03.2025.pdf

    Im nächsten Schritt wird die sogenannte isolierte Positivplanung durch ein Stadtplanungsbüro durchgeführt.

    Wie bei jedem Projekt von öffentlichem Interesse, gibt es leider auch gerade beim Thema Klimaschutz und erneuerbare Energien, nicht nur Befürworter.
    Das allgemeine Interesse, den Ausbau erneuerbarer Energien voran zu treiben, könnte durch vereinzelte Kritiker erschwert und vor allem sehr verzögert werden.
    Daher wird es immer wichtiger, sich klar für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Sonsbeck zu positionieren.
    Dies ist schon bald möglich: Am 28.08.2025 ist ein Ortstermin geplant, bei dem einige potentielle Standorte von Windenergieanlagen besucht werden.
    Der Treffpunkt ist bei Kalscheur, Schwarze Straße 1 um 17 Uhr.
    Im Anschluss findet eine Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft im Kastell statt.
    Wir würden uns freuen wenn viele SonErgie-Mitglieder den Ortstermin wahrnehmen.
    Wir werden ebenfalls vor Ort sein und gerne persönlich mit euch über den aktuellen Entwicklungsstand zu sprechen.

    Bekanntmachung des AUL: https://ris.sonsbeck.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcxtRLOaDeIpHgY-LF609NAX4ErTmhDgC3aaPypLwBHr/Bekanntmachung_Ausschuss_fuer_Umwelt_und_Landwirtschaft_28.08.2025.pdf


  • Aktueller Stand zum Planungsprozess der Windenergieanlagen

    Aktueller Stand zum Planungsprozess der Windenergieanlagen

    Liebe Mitglieder der SonErgie und Interessierte,

    ein Meilenstein im Planungsprozess der Windenergieanlagen wurde erreicht.
    In der Ratssitzung am letzten Donnerstag, 20.03.25, wurde über die vorliegenden Anträge zur Flächennutzungsplanänderung entschieden (siehe https://ris.sonsbeck.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTmIoMGUHAmv36fprMRBBGQ).

    Sechs der acht Anträgen wurde zugestimmt, die zwei verbleibenden Anträge wurden von der Mehrheitsfraktion abgelehnt.
    Zugehörig zu den Flächennutzungsplanänderungen wird ein Städtebaulicher Vertrag sowie ein Akzeptanzvertrag nach dem „Drei-Säulen-Modell“ zwischen der Verwaltung und den Antragsstellern erstellt.
    Das Drei-Säulen-Modell regelt die Beteiligung von Sonsbecker Bürgern und der Kommune an Windenergieprojekten auf unserem Gemeindegebiet.
    In der Ausarbeitung dieses Modells war die SonErgie in den letzten Wochen intensiv involviert. In Zusammenarbeit mit den Betreibern, der Verwaltung sowie den Fraktionen wurde ein Konzept hierfür erarbeitet. Mehr hierzu in naher Zukunft.
    Der Startschuss für die isolierte Positivplanung für die verbleibenden 6 Flächen ist nun gefallen. Wir werden euch hier weiterhin auf dem Laufenden halten.

    Übrigens: Am 06.04.25 werden wir mit einem Stand auf dem Frühlingsmarkt vertreten sein. Schaut gerne vorbei, wir stehen dort für Fragen und Infos bereit.


  • Frischer Wind in Sonsbeck – Infomaterial

    Frischer Wind in Sonsbeck – Infomaterial

    Hier die Poster von der Infoveranstaltung am 27.01.25.

    Hier gibt es noch die Präsentation von Energy4Climate: https://www.sonsbeck.de/source/Wirtschaft/Dokumente%20und%20PDF/20250127_Frischer%20Wind%20in%20Sonsbeck.pdf


  • Frischer Wind in Sonsbeck – Pressemitteilung

    Frischer Wind in Sonsbeck – Pressemitteilung

    https://rp-online.de/nrw/staedte/xanten/sonsbeck-19-neue-windkraftanlagen-beantragt_aid-123535957


  • Frischer Wind in Sonsbeck 💨

    Frischer Wind in Sonsbeck 💨

    Bereits mit dem Beschluss der Prioritätenliste zum Ausbau erneuerbarer Energien hat sich die Gemeinde Sonsbeck auf den Weg in eine nachhaltigere Zukunft gemacht. Im Rahmen der Bemühungen den Ausbau erneuerbarer Energien in Sonsbeck weiter voranzubringen, lädt die Gemeinde alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Windenergie ein. Die Veranstaltung findet am 27.01.2025 um 19.00 Uhr im Kastell statt.

    Windenergie spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende und trägt maßgeblich zur Reduktion von CO²-Emissionen und zur Schaffung einer nachhaltigen Energiezukunft bei. Die Veranstaltung bietet allen Teilnehmenden eine hervorragende Gelegenheit, sich umfassend über die geplanten Projekte zu informieren. Die Bürgermeisterin Nadine Bogedain und der Vorstand der Sonsbecker Energiegenossenschaft „SonErgie“ werden zur Verfügung stehen, um Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten.

    Themenschwerpunkte der Veranstaltung:

    • Aktueller Stand der Planung
    • Zukunftsperspektive und nächste Schritte
    • Beteiligungsmöglichkeiten und Vorteile für die lokale Bevölkerung
    • Antworten auf Ihre Fragen: Infostände und vertiefende Gespräche mit Experten

    Der Ausbau der Windenergie ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz, sondern auch eine Chance für Sonsbeck die lokale Wirtschaft zu stärken und ein Meilenstein auf dem Weg zur Energieautarkie.

    Die Veranstaltung ist kostenlos und offen für alle Interessierten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns oder die Klimaschutzmanagerin Christine Klanten unter 02838/36167 oder per E-Mail an klimaschutz@sonsbeck.de.


Nach oben scrollen